Rechtzeitig abgesichert, wenn es im Job schwierig wird.
Informiere dich über Rechtsschutz für zukünftige arbeitsrechtliche Streitigkeiten und finde eine passende Absicherung.
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Kündigungsschutz¹
§ 12a ArbGG: jede Seite zahlt selbst
Kündigung bekommen? Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen!
– Adrian

Typische Themen im Arbeitsrecht
Ein Überblick über typische Situationen. Was im Einzelfall versichert ist, regelt dein Tarif.
Kündigungsschutz
Wenn du dich gegen eine Kündigung wehren möchtest – etwa mit einer Kündigungsschutzklage.
Abmahnungen
Unterstützung, wenn du eine aus deiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung erhältst.
Arbeitszeugnisse
Wenn dein Zeugnis nicht wohlwollend oder unvollständig formuliert ist.
Gehaltsstreitigkeiten
Bei Auseinandersetzungen um ausstehenden Lohn, Überstunden oder Sonderzahlungen.
Arbeitsverträge
Streit über Vertragsinhalte, Versetzungen oder Änderungskündigungen.
↑ tipp aufs Dokument

Beispiel, fiktiv
Wenn dieser Brief kommt, zählt jeder Tag.
- 3 WochenKlagefrist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG).
- § 12a ArbGGIn der 1. Instanz trägst du deine Anwaltskosten selbst – auch wenn du gewinnst.
- WartezeitVersichert ist der Fall nur, wenn die Ursache nach Vertragsbeginn und Ablauf der Wartezeit liegt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Was kostet ein Rechtsstreit?
Eine vereinfachte Beispielrechnung für die erste Instanz – auf Basis der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.
Streitwert einer Kündigungsschutzklage: in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG) = 10.500 €
Deine Anwaltskosten – auch wenn du gewinnst
2.127 €
nur 1. Instanz¹- Eigene Anwaltskosten2.127 €
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).
Vereinfachte Beispielrechnung, 1. Instanz mit Urteil, nach RVG und GKG (Stand 06/2025), inkl. 19 % USt. auf Anwaltskosten. Ohne Kosten für Zeugen, Gutachten oder weitere Instanzen. Tatsächliche Kosten können abweichen. Ob und in welchem Umfang ein Fall versichert ist, regelt der jeweilige Tarif.
Klar gesagt, bevor du entscheidest.
Eigene Anwaltskosten in der 1. Instanz
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten in der Regel selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).
Wartezeit einplanen
Im Arbeitsrecht gilt meist eine Wartezeit, häufig drei Monate. Wer früh vorsorgt, ist im Ernstfall besser vorbereitet.
Kein rückwirkender Schutz
Konflikte, die sich bereits abzeichnen oder laufen, sind nicht versicherbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Ursache.
Ob und in welchem Umfang ein Fall versichert ist, hängt vom Tarif, den Versicherungsbedingungen und möglichen Wartezeiten ab. Arbeitsrechtsschutz wird häufig als Baustein zusammen mit Privatrechtsschutz angeboten.
Warum frühzeitig absichern?
Entscheidend ist, wann die Ursache eines Streits entsteht. Probier es aus: Verschiebe den Zeitpunkt des Konflikts.
5 Monate nach Vertragsbeginn
Grundsätzlich versichert
Der Konflikt entsteht nach Ablauf der Wartezeit. Dann greift der Schutz – im Rahmen deines Tarifs und der Versicherungsbedingungen.
Vereinfachte Darstellung. Einige Bereiche (z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz) sind häufig ohne Wartezeit versichert. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
In drei Schritten zur passenden Absicherung.
Bedarf auswählen
Wähle aus, welchen Bereich deines Lebens du absichern möchtest – Beruf, Privatleben, Vermietung oder Unternehmen.
Kurzen Check durchführen
Ein paar Fragen zu deiner Situation, eine Frage pro Bildschirm. In rund 60 Sekunden erledigt.
Persönliches Angebot erhalten
Ich melde mich auf deinem Wunschweg mit einer passenden, unverbindlichen Empfehlung.
Kein Callcenter. Kein Vergleichsportal. Ein Mensch, der deine Situation versteht.
Ich bin Adrian Seitz, selbstständiger Vertriebspartner der ARAG. Ich berate dich persönlich zu Rechtsschutz – vom ersten Check bis zur fertigen Absicherung.
Adrian Seitz
Vertriebspartner der ARAG
Verständlich
Bedingungen, Wartezeiten und Grenzen in klaren Worten.
Ehrlich
Wenn ein Baustein für dich keinen Sinn ergibt, sage ich es.
Erreichbar
Ein fester Ansprechpartner – vor und nach dem Abschluss.
Fragen zum Arbeitsrechtsschutz
Sachlich erklärt. Deine individuelle Frage beantworte ich gern persönlich.
Für diesen konkreten Fall leider nicht. Versichert sind nur Streitigkeiten, deren Ursache nach Versicherungsbeginn und Ablauf der Wartezeit liegt. Für zukünftige Fälle kann eine Absicherung trotzdem sinnvoll sein.
Arbeitsrechtsschutz: Finde heraus, was zu dir passt.
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Anmerkungen
Transparenz: Adrian Seitz ist selbstständiger Versicherungsvermittler und Vertriebspartner der ARAG. Diese Website ist weder eine offizielle Website der ARAG noch ein unabhängiges Vergleichsportal. Vermittlerangaben
- 1Vereinfachte Beispielrechnung für die 1. Instanz mit Urteil nach RVG und GKG (Stand 06/2025), inkl. 19 % USt. auf Anwaltskosten; ohne Zeugen, Gutachten oder weitere Instanzen. Tatsächliche Kosten können abweichen.
- 2Wartezeiten hängen vom Tarif und Rechtsbereich ab; häufig drei Monate (z. B. Arbeits-, Vertrags- und Mietrecht). Einige Bereiche wie Schadenersatz-Rechtsschutz sind oft ohne Wartezeit versichert.
- 3Bereits bestehende oder absehbare Streitigkeiten sind nicht versicherbar. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
