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Seitz Rechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz · Persönliche Beratung

Rechtzeitig abgesichert, wenn es im Job schwierig wird.

Informiere dich über Rechtsschutz für zukünftige arbeitsrechtliche Streitigkeiten und finde eine passende Absicherung.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Ca. 60 Sekunden
  • Persönlicher Ansprechpartner

Kündigungsschutz¹

Gehalt (brutto)3.500 €
Streitwert (×3)10.500 €
Gegnerische Seite0 €
Eigene Kosten2.127 €

§ 12a ArbGG: jede Seite zahlt selbst

Kündigung bekommen? Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen!

– Adrian

Mann trägt einen Karton mit persönlichen Sachen durch ein BüroSymbolbild
Plötzlich ging alles ganz schnell …
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Themen

Typische Themen im Arbeitsrecht

Ein Überblick über typische Situationen. Was im Einzelfall versichert ist, regelt dein Tarif.

01

Kündigungsschutz

Wenn du dich gegen eine Kündigung wehren möchtest – etwa mit einer Kündigungsschutzklage.

02

Abmahnungen

Unterstützung, wenn du eine aus deiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung erhältst.

03

Arbeitszeugnisse

Wenn dein Zeugnis nicht wohlwollend oder unvollständig formuliert ist.

04

Gehaltsstreitigkeiten

Bei Auseinandersetzungen um ausstehenden Lohn, Überstunden oder Sonderzahlungen.

05

Arbeitsverträge

Streit über Vertragsinhalte, Versetzungen oder Änderungskündigungen.

↑ tipp aufs Dokument

Mann liest am Küchentisch nachdenklich einen BriefSymbolbild
Und dann liegt er da.

Beispiel, fiktiv

Der Ernstfall

Wenn dieser Brief kommt, zählt jeder Tag.

  1. 3 WochenKlagefrist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG).
  2. § 12a ArbGGIn der 1. Instanz trägst du deine Anwaltskosten selbst – auch wenn du gewinnst.
  3. WartezeitVersichert ist der Fall nur, wenn die Ursache nach Vertragsbeginn und Ablauf der Wartezeit liegt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Kostenrechner

Was kostet ein Rechtsstreit?

Eine vereinfachte Beispielrechnung für die erste Instanz – auf Basis der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.

3.500 €

Streitwert einer Kündigungsschutzklage: in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG) = 10.500 €

Deine Anwaltskosten – auch wenn du gewinnst

2.127 €

  • Eigene Anwaltskosten2.127 €

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).

Vereinfachte Beispielrechnung, 1. Instanz mit Urteil, nach RVG und GKG (Stand 06/2025), inkl. 19 % USt. auf Anwaltskosten. Ohne Kosten für Zeugen, Gutachten oder weitere Instanzen. Tatsächliche Kosten können abweichen. Ob und in welchem Umfang ein Fall versichert ist, regelt der jeweilige Tarif.

Gut zu wissen

Klar gesagt, bevor du entscheidest.

01

Eigene Anwaltskosten in der 1. Instanz

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten in der Regel selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).

02

Wartezeit einplanen

Im Arbeitsrecht gilt meist eine Wartezeit, häufig drei Monate. Wer früh vorsorgt, ist im Ernstfall besser vorbereitet.

03

Kein rückwirkender Schutz

Konflikte, die sich bereits abzeichnen oder laufen, sind nicht versicherbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Ursache.

Ob und in welchem Umfang ein Fall versichert ist, hängt vom Tarif, den Versicherungsbedingungen und möglichen Wartezeiten ab. Arbeitsrechtsschutz wird häufig als Baustein zusammen mit Privatrechtsschutz angeboten.

Wartezeit verstehen

Warum frühzeitig absichern?

Entscheidend ist, wann die Ursache eines Streits entsteht. Probier es aus: Verschiebe den Zeitpunkt des Konflikts.

Konflikt
Vertrags­beginnnach ca. 3 Mon.

5 Monate nach Vertragsbeginn

Grundsätzlich versichert

Der Konflikt entsteht nach Ablauf der Wartezeit. Dann greift der Schutz – im Rahmen deines Tarifs und der Versicherungsbedingungen.

Vereinfachte Darstellung. Einige Bereiche (z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz) sind häufig ohne Wartezeit versichert. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

So funktioniert es

In drei Schritten zur passenden Absicherung.

Schritt 01

Bedarf auswählen

Wähle aus, welchen Bereich deines Lebens du absichern möchtest – Beruf, Privatleben, Vermietung oder Unternehmen.

1
Schritt 02

Kurzen Check durchführen

Ein paar Fragen zu deiner Situation, eine Frage pro Bildschirm. In rund 60 Sekunden erledigt.

2
Schritt 03

Persönliches Angebot erhalten

Ich melde mich auf deinem Wunschweg mit einer passenden, unverbindlichen Empfehlung.

3
Dein Ansprechpartner

Kein Callcenter. Kein Vergleichsportal. Ein Mensch, der deine Situation versteht.

Ich bin Adrian Seitz, selbstständiger Vertriebspartner der ARAG. Ich berate dich persönlich zu Rechtsschutz – vom ersten Check bis zur fertigen Absicherung.

AS

Adrian Seitz

Vertriebspartner der ARAG

1

Verständlich

Bedingungen, Wartezeiten und Grenzen in klaren Worten.

2

Ehrlich

Wenn ein Baustein für dich keinen Sinn ergibt, sage ich es.

3

Erreichbar

Ein fester Ansprechpartner – vor und nach dem Abschluss.

TelefonVideo-CallE-Mail
FAQ

Fragen zum Arbeitsrechtsschutz

Sachlich erklärt. Deine individuelle Frage beantworte ich gern persönlich.

Für diesen konkreten Fall leider nicht. Versichert sind nur Streitigkeiten, deren Ursache nach Versicherungsbeginn und Ablauf der Wartezeit liegt. Für zukünftige Fälle kann eine Absicherung trotzdem sinnvoll sein.

Arbeitsrechtsschutz: Finde heraus, was zu dir passt.

Kostenlos, unverbindlich und in rund 60 Sekunden erledigt.

Anmerkungen

Transparenz: Adrian Seitz ist selbstständiger Versicherungsvermittler und Vertriebspartner der ARAG. Diese Website ist weder eine offizielle Website der ARAG noch ein unabhängiges Vergleichsportal. Vermittlerangaben

  1. 1Vereinfachte Beispielrechnung für die 1. Instanz mit Urteil nach RVG und GKG (Stand 06/2025), inkl. 19 % USt. auf Anwaltskosten; ohne Zeugen, Gutachten oder weitere Instanzen. Tatsächliche Kosten können abweichen.
  2. 2Wartezeiten hängen vom Tarif und Rechtsbereich ab; häufig drei Monate (z. B. Arbeits-, Vertrags- und Mietrecht). Einige Bereiche wie Schadenersatz-Rechtsschutz sind oft ohne Wartezeit versichert.
  3. 3Bereits bestehende oder absehbare Streitigkeiten sind nicht versicherbar. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.